PC Exporting Azad Ismail e.K. | Industrie Str. 25 | 90765 Fürth | Germany | Telefon. +49 (0) 911 9652618 | Telefax. +49 (0) 911 9652619 | Email. info@pc-exporting.de

Geschäftsbedingungen der Firma PC Exporting Azad Ismail e.K.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Im Folgenden ist „Käufer“ der Besteller, Ersteigerer oder jeder andere Abnehmer einer Kaufsache bei PC Exporting Azad Ismail e.K. (Inhaber Aza Taher) der in seiner Eigenschaft als Kaufmann oder Gewerbetreibender Waren bezieht.
Für Verbraucher gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für alle Vertrags­beziehungen uneingeschränkt.

 § 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausdrücklich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Käufers oder Auftraggebers gelten nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Geschäfts- oder Einkaufs­bedingungen des Käufers oder Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich
3. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt werden oder konkludent durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Es gilt dann der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Bestellbestätigungen gelten nicht als Auftragsbestätigung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Preislisten und andere Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Die ausgewiesenen Preise sind – soweit nichts anderes angegeben – EURO-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie zuzüglich Versand- und Transportkosten, sowie Frachtversicherung bei Paketversand ab Lager Nürnberg. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung bzw. Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig. Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht, soweit PC Exporting Azad Ismail e.K. nicht etwas anderes bestimmt. Offensichtliche Rechen - bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten und vom Käufern mit dem ursprünglichen Betrag beglichenen Rechnungen.Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufern zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. Verzugszinsen werden mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, sofern wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine Belastung mit einem geringen Zinssatz nachweist. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, sofern sich der Käufer mit der Zahlung von früheren Lieferungen in Verzug befindet.Gerät der Käufer in Verzug, ist PC Exporting Azad Ismail e.K. berechtigt nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. dem Betrieb des Käufern zu betreten und die Ware wegzunehmen. PC Exporting Azad Ismail e.K. ist berechtigt, dem Käufern die Wegschaffung der Ware zu untersagen, bis der Kaufpreis beglichen ist. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Käufer nach unserer Wahl Zug – um - Zug – Zahlung, entsprechende Sicherheiten oder Vorauskasse zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

 § 2 Lieferzeiten, Sonderposten, Re-Marketing-Ware

Lieferfristen und – Termine sind nur verbindlich, wenn sie durch PC Exporting Azad Ismail e.K. schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen ab Bestätigung zu laufen.Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich fallende Ereignisse bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist, soweit diese Umstände nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Die genannten Umstände suspendieren PC Exporting Azad Ismail e.K. für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse beim Lieferanten von PC Exporting Azad Ismail e.K. oder von Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Der Verkäufer selbst hat das Recht auch ohne diese Anforderung nach angemessener Wartefrist vom Vertrag zurück zu treten. Erklärt sich der Verkäufer auf die Anforderung nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich seines eigenen Verschuldens und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer Lieferverzögerung, die der Verkäufer zu vertreten hat, ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt. Bei allen Sonderposten (Re-Marketing-Ware) erfolgt Lieferung stets nur, solange der Vorrat reicht, ist der Vorrat erschöpft, gilt die Leistung der PC Exporting Azad Ismail e.K.  als unmöglich und entbindet die PC Exporting Azad Ismail e.K. von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Käufern baldmöglichst über die Nichtverfügbarkeit der Ware unterrichten und Gegenleistungen baldmöglichst erstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 § 3 Erfüllungsort - Versand - Lieferung

1. Erfüllungsort ist Zirndorf.
2. Wurde wegen des Versandweges und der Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers und unversichert, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise.
3. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschließlich der Beschlagnahme auf den Käufer/Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserung.
4. Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer/Auftraggeber über.
5. Nimmt der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5% des Kaufpreises für jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Käufer als Mindestschaden 20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass unser tatsächlicher Schaden erheblich geringer ist.
6. Dem Käufer steht kein Widerrufsrecht im Sinne des § 355 BGB zu.

 § 4 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind mangels anderer Vereinbarungen unverzüglich ohne jeden Abzug in bar zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt bei Lieferung gegen Rechnung eine Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung.
2. Schecks und reddiskontfähige und versteuerte Wechsel werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. 
3. Lieferung und Übersendung von Ware erfolgt gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4. Bei Gewährung eines Zahlungszieles sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung ab dem 1. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung ( insbesondere einer Mängelbeseitigung ) steht.
5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers zu mindern, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig und zahlbar, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von zwei Wochen verbunden mit der Rücktrittsandrohung, für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen, zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig fest­gestellter Gegenansprüche des Käufer/Auftraggeber zulässig.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer Saldoforderung.
2. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Vereinbarung mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Vereinbarung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware Gemäß § 947; 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer gemäß den entsprechenden Bedingungen. Die verarbeitete, verbundene, vermischte oder vermengte Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
3. Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware und in unserem Miteigentum stehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen werden bereits mit Abschluss eines diesen Bedingungen unterliegenden Vertrages an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer/Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern oder be- oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst allen Nebenrechten auf uns übergeht. Stundet unser Vertragspartner seinen Abnehmern den Verkaufpreis, so hat sich der Vertragspartnergegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Bei Kreditverkäufen hat unser Vertragspartner seinen Abnehmer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und sicherzustellen, dass dieser anerkannt wird. Das gleiche gilt für Finanzierungen über Finanzierungsinstitute, insbesondere Leasinggesellschaften. Zu anderen Ver­fügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereinigung ist er nicht berechtigt.
4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer/Auftraggeber allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so werden schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rangstelle abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Auf unser Verlangen hat der Käufer/Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufer/Auftraggeber oder bei sonstiger Gefährdung der Erfüllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen Verstößen des Käufer/Auftraggeber gegen die ihm ansonsten obliegenden Verpflichtungen, sind wir berechtigt:
a) die Ermächtigung zur Veräußerung oder Ver-/ Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen;
b) die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers/Auftraggeber zu verlangen, ohne dass diesem gegen den Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten;
c) Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;
d) die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verkaufen und den Erlös gegen zurechnen. Falls eine Vorbehaltsware bereits im Gebrauch war, kann eine Rücknahme höchstens zu dem von uns festgestellten Restwert erfolgen. Falls der Vertragspartner den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der Restwertfeststellung eines neutralen Sachverständigen. Diese Feststellung ist für beide Seiten verbindlich. Die Kosten für den Sachverständigen hat unser Vertragspartner zu tragen. Sämtliche hierdurch entstandenen Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zzgl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Käufer/Auftraggeber niedrigere Kosten nachweist.
6. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des Käufer/Auftraggeber, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern, sie zu verwenden oder sie einzubauen, ferner die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gleichen Rechtsfolgen treten bei einem Scheckprotest ein.
7. Der Käufer/Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen, bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretene Forderungen, hat uns der Käufer/Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer/Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs u. Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgewandt werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
8. Auf Verlangen des Käufer/Auftraggeber werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zusichernde Forderung insgesamt um mehr als 10% übersteigt.
9. Soweit wir berechtigt sind, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Käufer/Auftraggeber uns sowie unseren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten, ggf. mit Fahrzeugen, zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

 § 6 Gewährleistung /Transportschäden

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer (Post, DPD, GLS, UPS, Spedition usw.) anzuzeigen. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt. Das Risiko der Anmeldung von Transportschäden trägt der Käufer.
1. Wir leisten für Mängel neu hergestellter Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Bei Lieferung gebrauchter Ware übernehmen wir eine 14-tägige Funktionsgarantie. Im Übrigen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es ist uns arglistige Täuschung vorzuwerfen.
3. Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, ins­besondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Die Verjährungsfrist beträgt für Mängelansprüche 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Abs. IV und V dieser Bestimmung).
6. Sendet der Käufer die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung an uns zurück, so sind wir berechtigt, im Falle von unberechtigten Rücksendungen, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die Ware fehlerfrei ist, eine Überprüfungspauschale zu berechnen. Die Pauschale beträgt das Doppelte der von uns beim Kauf in Rechnung gestellten Versandkosten.
7. Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, Akku, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Gebrauchte Akkus sind vom Umtausch ausgeschlossen. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- bzw. Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung.Ansprüche können nur anerkannt werden, wenn die Originalverpackung mit den Original-Versandaufklebern und das defekte Gerät selbst vorgelegt werden.

 § 7 Haftung

1. Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften wir bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertrags­pflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Käufers.
Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels an gelieferter Ware verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 § 8 Servicebedingungen

Zur Prüfung von Gewährleistungsansprüche ist eine Kopie der Kaufrechnung notwendig. Erbringt der Kunde diesen Nachweis nicht, erhält er die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr unfrei zurück. Bei fehlenden Hersteller- und oder Identifizierungsetiketten verfallen jegliche Garantieansprüche des Käufers.
Fehlerbeschreibung:
Bei Geräten, die ohne genaue Fehlerbeschreibung („defekt“ oder „zur Reparatur“ ist nicht ausreichend) bei uns eintreffen, hat PC Exporting Azad Ismail e.K. das Recht der Wahl zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der unreparierten Rücksendung gegen eine Bearbeitungs­gebühr entsprechend unserer Preisliste. Unberechtigte Beanstandungen: Im Falle unberechtigter Beanstandungen (kein Fehler feststellbar, wahrscheinlich Bedienungsfehler ) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste zurückgeschickt oder eine Gutschrift abzgl. der entstandenen Unkosten erstellt. Transportkosten: Die Kosten für den Transport und Versicherung von berechtigt beanstandeter Ware an PC Exporting Azad Ismail e.K. trägt der Absender. Bei unfreien Anlieferungen wird die Annahme aus organisatorischen Gründen verweigert.

§ 9 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, welche sich im Geschäftsverkehr ergeben, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen, ist, sofern der Käufer Kaufmann ist, als ausschließlicher Gerichtsstand Fürth/Bayern vereinbart. Wir haben auch das Recht, den Käufern an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nur bei Festpreisangeboten oder der Nutzung der Sofortkaufoption auf Internetplattformen. Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist, wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberechtrecht ausgeschlossen. Wird die Ware über eine bloße Funktionsprüfung hinaus genutzt, können dadurch entstehende Wertminderungen in Abzug gebracht werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.